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503 CH-LU

§ 14 Verordnung über die Benützung kantonaler Schulanlagen durch Dritte - Inkrafttreten

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§ 14 Verordnung über die Benützung kantonaler Schulanlagen durch Dritte · Inkrafttreten

1. Die Verordnung tritt am 1. Januar 1996 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.

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