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CH-LU
§ 13 Verordnung über die Benützung kantonaler Schulanlagen durch Dritte - Aufhebung eines Erlasses
§ 13 Verordnung über die Benützung kantonaler Schulanlagen durch Dritte · Aufhebung eines Erlasses
1. Das Reglement über die Benützung von Räumen und Einrichtungen der Kantonsschulen sowie der kantonalen Seminarien durch Vereine, Gesellschaften usw. vom 9. Oktober 1975 wird aufgehoben.