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503 CH-LU

§ 13 Verordnung über die Benützung kantonaler Schulanlagen durch Dritte - Aufhebung eines Erlasses

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§ 13 Verordnung über die Benützung kantonaler Schulanlagen durch Dritte · Aufhebung eines Erlasses

1. Das Reglement über die Benützung von Räumen und Einrichtungen der Kantonsschulen sowie der kantonalen Seminarien durch Vereine, Gesellschaften usw. vom 9. Oktober 1975 wird aufgehoben.

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