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502 GymBV CH-LU

§ 59 Verordnung zum Gesetz über die Gymnasialbildung (GymBV) - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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§ 59 GymBV · Inkrafttreten

1. Die Verordnung tritt am 1. August 2001 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.

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