Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
502 GymBV CH-LU

§ 54 Verordnung zum Gesetz über die Gymnasialbildung (GymBV) - Angebote zur Begabungsförderung

Förderangebote - Förderung von Lernenden mit besonderen Begabungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (63 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 54 GymBV · Angebote zur Begabungsförderung

1. Im Rahmen der Begabungsförderung sind folgende Angebotsformen möglich

a. die Förderung im Rahmen des Unterrichts in den Regelklassen,

b. die Förderung durch Anreicherung der Unterrichtsangebote,

c. * die Förderung durch Beschleunigung,

d. * Talentklassen des Kurzzeitgymnasiums gemäss § 54a.

2. Die Förderung im Rahmen des Unterrichts in Regelklassen bedeutet insbesondere eine Differenzierung im Unterricht.

3. Zur Förderung durch Anreicherung der Unterrichtsangebote gehört unter anderem der Besuch von speziell organisierten Fächer- oder Projektangeboten, die den Interessen und Fähigkeiten der Lernenden Rechnung tragen.

4. Die Förderung durch Beschleunigung kann den frühzeitigen Eintritt in das Gymnasium, das Überspringen einer Klasse oder den Unterricht in einer höheren Klasse in einem oder in mehreren Fächern bedeuten.

← § 53 GymBV Verordnung zum Gesetz über die Gymnasialbildung (GymBV) - Standorte der Kantonsschulen § 54a GymBV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →