502
GymBV
CH-LU
§ 4 Verordnung zum Gesetz über die Gymnasialbildung (GymBV) - Grundlagen- und Zusatzfächer
Schulorganisatorische Bestimmungen
§ 4 GymBV · Grundlagen- und Zusatzfächer
1. Grundlagenfächer sind Deutsch, Französisch oder Italienisch, Englisch oder Latein oder Griechisch, Mathematik, Biologie, Physik, Chemie, Geschichte, Geografie, Philosophie, Bildnerisches Gestalten und/oder Musik.
2. Zusatzfächer sind Wirtschaft und Recht, Informatik und ICT, Informatik, Sport, Religionskunde und Ethik, Naturwissenschaften und Technik, Technisches Gestalten, Hauswirtschaft, die Klassenstunde sowie weitere schulinterne Fächer, die im Rahmen der Wochenstundentafel genehmigt worden sind.