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§ 16 Gesetz über die Rechtsstellung der obersten Verwaltungs- und Gerichtsbehörden (Behördengesetz, BehG) - Inkrafttreten

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§ 16 Behördengesetz, BehG · Inkrafttreten

1. Das Gesetz tritt unter Vorbehalt einer Volksabstimmung am 1. Januar 1971 in Kraft. Es ist zu veröffentlichen.

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