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NG
CH-LU
§ 19 Gesetz über die Niederlassung und den Aufenthalt (NG) - Rechtsmittel
Niederlassung und Aufenthalt
§ 19 NG · Rechtsmittel
1. Die in Anwendung dieses Gesetzes erlassenen Entscheide können nach den Vorschriften des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 3. Juli 1972 angefochten werden.