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CH-LU
§ 6 Reglement über die Berufsmaturität - Notenkonferenz
Allgemeine Bestimmungen
§ 6 Reglement über die Berufsmaturität · Notenkonferenz
1. Die Notenkonferenz setzt sich aus den Fachlehrpersonen einer Klasse eines Berufsmaturitätsangebotes zusammen. Die Schulleitung bestimmt die Leitung der Notenkonferenz.
2. Sie legt am Ende jedes Semesters die Fachnoten fest und entscheidet über die Promotion. Die Leitung der Notenkonferenz hat den Stichentscheid.