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444 CH-LU

§ 24 Reglement über die Berufsmaturität - Änderung von Erlassen

Schlussbestimmungen
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§ 24 Reglement über die Berufsmaturität · Änderung von Erlassen

1. Folgende Erlasse werden gemäss Anhang geändert

a. Reglement über die Aufnahme, die Promotion und die Abschlussprüfungen an den Fachmittelschulen des Kantons Luzern vom 14. Dezember 2004,

b. Verordnung zum Gesetz über die Berufsbildung und die Weiterbildung vom 6. Juni 2006.

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