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CH-LU
§ 23 Reglement über die Berufsmaturität - Aufhebung eines Erlasses
Schlussbestimmungen
§ 23 Reglement über die Berufsmaturität · Aufhebung eines Erlasses
1. Das Reglement über die Berufsmaturität im Kanton Luzern vom 13. Juni 2006 wird aufgehoben.