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§ 22a Reglement über die Berufsmaturität - Übergangsbestimmung der Änderung vom 12. November 2019

Schlussbestimmungen
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§ 22a Reglement über die Berufsmaturität · Übergangsbestimmung der Änderung vom 12. November 2019

1. Für Lernende der Informatikmittelschule, welche die Ausbildung vor dem 1. August 2020 begonnen haben, gilt § 12 Absatz 4bis in der Fassung vom 1. August 2018.

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