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444 CH-LU

§ 16 Reglement über die Berufsmaturität - Promotion an Wirtschaftsmittelschulen

Zeugnis und Promotion
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§ 16 Reglement über die Berufsmaturität · Promotion an Wirtschaftsmittelschulen

1. Die Promotion in das nächste Semester erfolgt definitiv, wenn im Semesterzeugnis die Promotionsbedingungen gemäss Artikel 17 Absätze 3 und 4 BMV erfüllt sind und bezüglich aller Promotionsfächer gemäss § 15 Absatz 1bis

a. der Durchschnitt der Noten mindestens 4 beträgt,

b. die Differenz der ungenügenden Noten zur Note 4 gesamthaft den Wert 2,5 nicht übersteigt und

c. nicht mehr als drei Noten ungenügend sind.

2. ...

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