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CH-LU
§ 16 Reglement über die Berufsmaturität - Promotion an Wirtschaftsmittelschulen
Zeugnis und Promotion
§ 16 Reglement über die Berufsmaturität · Promotion an Wirtschaftsmittelschulen
1. Die Promotion in das nächste Semester erfolgt definitiv, wenn im Semesterzeugnis die Promotionsbedingungen gemäss Artikel 17 Absätze 3 und 4 BMV erfüllt sind und bezüglich aller Promotionsfächer gemäss § 15 Absatz 1bis
a. der Durchschnitt der Noten mindestens 4 beträgt,
b. die Differenz der ungenügenden Noten zur Note 4 gesamthaft den Wert 2,5 nicht übersteigt und
c. nicht mehr als drei Noten ungenügend sind.
2. ...