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444 CH-LU

§ 14 Reglement über die Berufsmaturität - Zeugnis

Zeugnis und Promotion
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§ 14 Reglement über die Berufsmaturität · Zeugnis

1. Am Ende jedes Semesters wird ein Zeugnis ausgestellt, in dem die Beurteilung der Leistung für jedes unterrichtete Fach eingetragen ist.

2. Die Fachnoten, die sich aus dem Mittelwert mehrerer bewerteter Leistungen ergeben, werden auf halbe oder ganze Noten gerundet.

3. Der Durchschnitt aller Fachnoten wird auf eine Dezimalstelle gerundet.

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