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444 CH-LU

§ 11 Reglement über die Berufsmaturität - Verhaltensbeurteilung

Allgemeine Bestimmungen
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§ 11 Reglement über die Berufsmaturität · Verhaltensbeurteilung

1. Das Arbeitsverhalten und das Verhalten in der Gemeinschaft werden je mit den Prädikaten «übertroffen», «erreicht», «teilweise erreicht» und «nicht erreicht» beurteilt. Im Arbeitsverhalten werden die Kompetenzen «eigenverantwortlich arbeiten», «eigene Fähigkeiten einschätzen» und «Methoden und Arbeitswerkzeuge effektiv einsetzen» beurteilt. Im Verhalten in der Gemeinschaft werden die Kompetenzen «aktiv mit anderen zusammenarbeiten», «konstruktiv mit Kritik umgehen» und «respektvoll mit anderen umgehen» beurteilt.

Note | Bedeutung

--- | ---

I * | ...

II * | ...

III * | ...

2. Nicht beurteilt werden das Arbeitsverhalten und das Verhalten in der Gemeinschaft bei Lernenden in Berufsmaturitätsangeboten, welche nach Abschluss der beruflichen Grundbildung absolviert werden.

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