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CH-LU
§ 10 Reglement über die Berufsmaturität - Leistungsbeurteilung
Allgemeine Bestimmungen
§ 10 Reglement über die Berufsmaturität · Leistungsbeurteilung
1. Leistungsbeurteilungen sind in den folgenden ganzen und in den dazwischenliegenden halben Noten auszudrücken
6: sehr gut
5: gut
4: genügend
3: ungenügend
2: schwach
1: sehr schwach