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438 CH-LU

§ 9 Reglement über die Aufnahme, die Promotion und die Abschlussprüfungen an den Fachmittelschulen des Kantons Luzern - Verhaltensbeurteilungen

Schulorganisatorische Bestimmungen
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§ 9 Reglement über die Aufnahme, die Promotion und die Abschlussprüfungen an den Fachmittelschulen des Kantons Luzern · Verhaltensbeurteilungen

1. An den Schulstandorten Baldegg und Sursee werden das Arbeitsverhalten und das Verhalten in der Gemeinschaft mit folgenden ganzen Noten beurteilt

Note: I; Bedeutung: gut

Note: II; Bedeutung: mangelhaft

Note: III; Bedeutung: ungenügend

2. Am Schulstandort Luzern werden das Arbeitsverhalten und das Verhalten in der Gemeinschaft je mit den Prädikaten «übertroffen», «erreicht», «teilweise erreicht» und «nicht erreicht» beurteilt. Im Arbeitsverhalten werden die Kompetenzen «eigenverantwortlich arbeiten», «eigene Fähigkeiten einschätzen» und «Methoden und Arbeitswerkzeuge effektiv einsetzen» beurteilt. Im Verhalten in der Gemeinschaft werden die Kompetenzen «aktiv mit anderen zusammenarbeiten», «konstruktiv mit Kritik umgehen» und «respektvoll mit anderen umgehen» beurteilt.

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