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CH-LU
§ 8 Reglement über die Aufnahme, die Promotion und die Abschlussprüfungen an den Fachmittelschulen des Kantons Luzern - Leistungsbewertung
Schulorganisatorische Bestimmungen
§ 8 Reglement über die Aufnahme, die Promotion und die Abschlussprüfungen an den Fachmittelschulen des Kantons Luzern · Leistungsbewertung
1. Leistungsbewertungen sind in den folgenden ganzen und in den dazwischenliegenden halben Noten auszudrücken
6: sehr gut
5: gut
4: genügend
3: ungenügend
2: schwach
1: sehr schwach