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438 CH-LU

§ 8 Reglement über die Aufnahme, die Promotion und die Abschlussprüfungen an den Fachmittelschulen des Kantons Luzern - Leistungsbewertung

Schulorganisatorische Bestimmungen
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§ 8 Reglement über die Aufnahme, die Promotion und die Abschlussprüfungen an den Fachmittelschulen des Kantons Luzern · Leistungsbewertung

1. Leistungsbewertungen sind in den folgenden ganzen und in den dazwischenliegenden halben Noten auszudrücken

6: sehr gut

5: gut

4: genügend

3: ungenügend

2: schwach

1: sehr schwach

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