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CH-LU
§ 7 Reglement über die Aufnahme, die Promotion und die Abschlussprüfungen an den Fachmittelschulen des Kantons Luzern - Klassenbestände
Schulorganisatorische Bestimmungen
§ 7 Reglement über die Aufnahme, die Promotion und die Abschlussprüfungen an den Fachmittelschulen des Kantons Luzern · Klassenbestände
1. Die Klassenbestände betragen mindestens 14 und höchstens 24 Lernende.
2. Die Dienststelle Gymnasialbildung kann in Absprache mit der Dienststelle Berufs- und Weiterbildung Ausnahmen bewilligen.