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438 CH-LU

§ 7 Reglement über die Aufnahme, die Promotion und die Abschlussprüfungen an den Fachmittelschulen des Kantons Luzern - Klassenbestände

Schulorganisatorische Bestimmungen
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§ 7 Reglement über die Aufnahme, die Promotion und die Abschlussprüfungen an den Fachmittelschulen des Kantons Luzern · Klassenbestände

1. Die Klassenbestände betragen mindestens 14 und höchstens 24 Lernende.

2. Die Dienststelle Gymnasialbildung kann in Absprache mit der Dienststelle Berufs- und Weiterbildung Ausnahmen bewilligen.

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