§ 6 Reglement über die Aufnahme, die Promotion und die Abschlussprüfungen an den Fachmittelschulen des Kantons Luzern - Allgemeinbildende und berufsfeldbezogene Fächer, Instrumentalunterricht und Freifächer
§ 6 Reglement über die Aufnahme, die Promotion und die Abschlussprüfungen an den Fachmittelschulen des Kantons Luzern · Allgemeinbildende und berufsfeldbezogene Fächer, Instrumentalunterricht und Freifächer
1. Allgemeinbildende Fächer sind Deutsch, Französisch, Englisch, Mathematik, Biologie, Physik, Chemie, Geschichte, Geografie, Wirtschaft und Recht, Informatik, Religion/Ethik, Sport sowie weitere im Rahmen der Wochenstundentafel genehmigte Fächer.
2. Die berufsfeldbezogenen Fächer richten sich nach dem Lehrplan im gewählten Berufsfeld.
3. Für Lernende mit Berufsfeld Pädagogik oder Musik ist Instrumental- oder Sologesangsunterricht obligatorisch. Die Lernenden können von der Schulleitung verpflichtet werden, in einem Ensemble der Schule mitzuwirken. Der Unterricht wird in der Regel an der kommunalen Musikschule am Standort der Schule belegt. Die Lektionen im Einzelunterricht dauern in der Regel 40 Minuten. Das Schulgeld beträgt 1030 Franken pro Schuljahr.
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