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438 CH-LU

§ 5 Reglement über die Aufnahme, die Promotion und die Abschlussprüfungen an den Fachmittelschulen des Kantons Luzern - Wochenstundentafel und Lehrpläne

Schulorganisatorische Bestimmungen
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§ 5 Reglement über die Aufnahme, die Promotion und die Abschlussprüfungen an den Fachmittelschulen des Kantons Luzern · Wochenstundentafel und Lehrpläne

1. Der Regierungsrat erlässt die Wochenstundentafel und die Lehrpläne, welche sich nach dem EDK-Reglement richten.

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