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CH-LU
§ 5 Reglement über die Aufnahme, die Promotion und die Abschlussprüfungen an den Fachmittelschulen des Kantons Luzern - Wochenstundentafel und Lehrpläne
Schulorganisatorische Bestimmungen
§ 5 Reglement über die Aufnahme, die Promotion und die Abschlussprüfungen an den Fachmittelschulen des Kantons Luzern · Wochenstundentafel und Lehrpläne
1. Der Regierungsrat erlässt die Wochenstundentafel und die Lehrpläne, welche sich nach dem EDK-Reglement richten.