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438 CH-LU

§ 4a Reglement über die Aufnahme, die Promotion und die Abschlussprüfungen an den Fachmittelschulen des Kantons Luzern - Wechsel des Berufsfeldes

Schulorganisatorische Bestimmungen
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§ 4a Reglement über die Aufnahme, die Promotion und die Abschlussprüfungen an den Fachmittelschulen des Kantons Luzern · Wechsel des Berufsfeldes

1. Ein Wechsel des gewählten Berufsfeldes während der Ausbildung ist möglich.

2. Fehlen für die Ausbildung im neuen Berufsfeld vorausgesetzte Kompetenzen, sind diese zu erwerben. Die Schulleitung entscheidet über die Art und den Umfang der zu erbringenden ergänzenden Leistungen.

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