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CH-LU
§ 35a Reglement über die Aufnahme, die Promotion und die Abschlussprüfungen an den Fachmittelschulen des Kantons Luzern - Übergangsbestimmung der Änderung vom 12. November 2019
Schlussbestimmungen
§ 35a Reglement über die Aufnahme, die Promotion und die Abschlussprüfungen an den Fachmittelschulen des Kantons Luzern · Übergangsbestimmung der Änderung vom 12. November 2019
1. Für Lernende, welche die Fachmittelschule vor dem 1. August 2020 begonnen haben, gilt das Reglement über die Aufnahme, die Promotion und die Abschlussprüfungen an den Fachmittelschulen des Kantons Luzern vom 14. Dezember 2004 in der Fassung vom 1. August 2018.