Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
438 CH-LU

§ 35 Reglement über die Aufnahme, die Promotion und die Abschlussprüfungen an den Fachmittelschulen des Kantons Luzern - Rechtsmittel

Schlussbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (41 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 35 Reglement über die Aufnahme, die Promotion und die Abschlussprüfungen an den Fachmittelschulen des Kantons Luzern · Rechtsmittel

1. Gegen Verfügungen und Entscheide nach diesem Reglement kann gemäss § 51 des Gesetzes über die Berufsbildung und die Weiterbildung schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden.

2. Die Beschwerdefrist beträgt 20 Tage.

← § 34 Reglement über die Aufnahme, die Promotion und die Abschlussprüfungen an den Fachmittelschulen des Kantons Luzern Grundsätze § 35a Reglement über die Aufnahme, die Promotion und die Abschlussprüfungen an den Fachmittelschulen des Kantons Luzern →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →