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CH-LU
§ 34 Reglement über die Aufnahme, die Promotion und die Abschlussprüfungen an den Fachmittelschulen des Kantons Luzern - Kosten
Schlussbestimmungen
§ 34 Reglement über die Aufnahme, die Promotion und die Abschlussprüfungen an den Fachmittelschulen des Kantons Luzern · Kosten
1. Das Schulgeld sowie die Prüfungs- und Diplomgebühren richten sich nach der Schulgeldverordnung des Kantons Luzern.