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438 CH-LU

§ 34 Reglement über die Aufnahme, die Promotion und die Abschlussprüfungen an den Fachmittelschulen des Kantons Luzern - Kosten

Schlussbestimmungen
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§ 34 Reglement über die Aufnahme, die Promotion und die Abschlussprüfungen an den Fachmittelschulen des Kantons Luzern · Kosten

1. Das Schulgeld sowie die Prüfungs- und Diplomgebühren richten sich nach der Schulgeldverordnung des Kantons Luzern.

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