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CH-LU
§ 3 Reglement über die Aufnahme, die Promotion und die Abschlussprüfungen an den Fachmittelschulen des Kantons Luzern - Rechtsverweis
Allgemeine Bestimmungen
§ 3 Reglement über die Aufnahme, die Promotion und die Abschlussprüfungen an den Fachmittelschulen des Kantons Luzern · Rechtsverweis
1. Die Ausbildung und die Abschlussprüfungen richten sich nach den Bestimmungen des Reglementes über die Anerkennung der Abschlüsse von Fachmittelschulen vom 25. Oktober 2018 der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK-Reglement).