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CH-LU
§ 29 Reglement über die Aufnahme, die Promotion und die Abschlussprüfungen an den Fachmittelschulen des Kantons Luzern - Fachmittelschulausweis
Abschlussprüfungen - Fachmittelschulausweis
§ 29 Reglement über die Aufnahme, die Promotion und die Abschlussprüfungen an den Fachmittelschulen des Kantons Luzern · Fachmittelschulausweis
1. Der Fachmittelschulausweis wird von der Dienststelle Gymnasialbildung ausgestellt und von der Schulleitung mitunterzeichnet.
2. Der Fachmittelschulausweis enthält
a. die Bezeichnung Kanton Luzern, den Namen der Schule und den Vermerk «gesamtschweizerisch anerkannter Fachmittelschulausweis»,
b. die persönlichen Angaben der Absolventin oder des Absolventen,
bbis. * die Bezeichnung des Berufsfeldes,
c. die Noten in den allgemeinbildenden und den belegten berufsfeldbezogenen Fächern,
d. das Thema und die Bewertung der selbständigen Arbeit.