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438 CH-LU

§ 28 Reglement über die Aufnahme, die Promotion und die Abschlussprüfungen an den Fachmittelschulen des Kantons Luzern - Abschlussprüfung

Abschlussprüfungen - Fachmittelschulausweis
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§ 28 Reglement über die Aufnahme, die Promotion und die Abschlussprüfungen an den Fachmittelschulen des Kantons Luzern · Abschlussprüfung

1. Geprüft werden sechs Fächer, nämlich

a. Deutsch,

b. eine Fremdsprache,

c. Mathematik und

d. * drei Fächer aus den Lernbereichen

1. Sprachen,

2. Naturwissenschaften,

3. * Geistes- und Sozialwissenschaften,

4. * Musische Fächer und

5. * Sport.

2. Von den Fächern gemäss Absatz 1d sind eines oder zwei Fächer berufsfeldbezogen.

3. Die Prüfung wird in Deutsch und der gewählten Fremdsprache schriftlich und mündlich, in Mathematik schriftlich, in den übrigen Fächern schriftlich oder mündlich oder praktisch durchgeführt.

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