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CH-LU
§ 27 Reglement über die Aufnahme, die Promotion und die Abschlussprüfungen an den Fachmittelschulen des Kantons Luzern - Selbständige Arbeit
Abschlussprüfungen - Fachmittelschulausweis
§ 27 Reglement über die Aufnahme, die Promotion und die Abschlussprüfungen an den Fachmittelschulen des Kantons Luzern · Selbständige Arbeit
1. Mit der selbständigen Arbeit sollen die Lernenden nachweisen, dass sie fähig sind, eine anspruchsvolle Aufgabenstellung aus dem Bereich der Allgemeinbildung oder des Berufsfeldes selbständig zu lösen und zu präsentieren.
2. Die selbständige Arbeit muss innert einer von der Schulleitung bestimmten Frist verfasst und präsentiert werden. Die Lernenden werden dabei von einer oder mehreren Lehrpersonen begleitet.