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438 CH-LU

§ 26 Reglement über die Aufnahme, die Promotion und die Abschlussprüfungen an den Fachmittelschulen des Kantons Luzern - Abschluss mit Fachmittelschulausweis

Abschlussprüfungen - Fachmittelschulausweis
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§ 26 Reglement über die Aufnahme, die Promotion und die Abschlussprüfungen an den Fachmittelschulen des Kantons Luzern · Abschluss mit Fachmittelschulausweis

1. Der Abschluss mit Fachmittelschulausweis umfasst zehn Fachnoten, nämlich in

a. Deutsch,

b. * Französisch,

c. Englisch,

d. Mathematik,

e. * den vier Lernbereichen

1. * Naturwissenschaften (Durchschnitt der Einzelnoten in Biologie, Chemie und Physik),

2. * Geistes- und Sozialwissenschaften (Durchschnitt der Einzelnoten in Geschichte, Geografie sowie Wirtschaft und Recht),

3. * Musische Fächer (Durchschnitt der Einzelnoten in Musik und Bildnerischem Gestalten/Technischem Gestalten) sowie

4. * Sport,

f. * einem berufsfeldbezogenen Fach gemäss gewähltem Berufsfeld, welches nicht identisch ist mit den Fächern gemäss Absatz 1a-e,

g. einer selbständigen Arbeit.

1bis Die Berechnung der Fachnoten richtet sich nach Artikel 19 EDK-Reglement.

2. Der Fachmittelschulausweis wird erteilt, wenn gleichzeitig

a. der Durchschnitt aus allen Fachnoten mindestens 4,0 erreicht,

b. höchstens drei Fachnoten ungenügend sind und

c. die Summe der Notenabweichungen von 4,0 nach unten nicht mehr als 2,0 Punkte beträgt.

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