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438 CH-LU

§ 25 Reglement über die Aufnahme, die Promotion und die Abschlussprüfungen an den Fachmittelschulen des Kantons Luzern - Unredlichkeiten

Abschlussprüfungen - Allgemeines
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§ 25 Reglement über die Aufnahme, die Promotion und die Abschlussprüfungen an den Fachmittelschulen des Kantons Luzern · Unredlichkeiten

1. Bei Unredlichkeiten im Zusammenhang mit der selbständigen Arbeit, der Fachmaturitätsarbeit oder der Abschlussprüfung, insbesondere durch Mitbringen und Gebrauch unerlaubter Hilfsmittel, kann die Prüfung von der Schulleitung als nicht bestanden erklärt werden.

2. Die Schulleitung entscheidet, ob die Prüfung wiederholt werden kann.

3. Über jeden Vorfall ist ein Protokoll zuhanden der Schulleitung aufzunehmen.

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