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438 CH-LU

§ 20a Reglement über die Aufnahme, die Promotion und die Abschlussprüfungen an den Fachmittelschulen des Kantons Luzern - Übertritt in die Fachmaturitätsausbildung im Studiengang Musik

Aufnahme - Promotion
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§ 20a Reglement über die Aufnahme, die Promotion und die Abschlussprüfungen an den Fachmittelschulen des Kantons Luzern · Übertritt in die Fachmaturitätsausbildung im Studiengang Musik

1. Im Studiengang Musik muss für den Übertritt in die Fachmaturitätsausbildung der Fachmittelschulausweis erfolgreich erworben und dabei im Fach Musik mindestens die Note 4,5 erreicht werden.

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