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CH-LU
§ 20 Reglement über die Aufnahme, die Promotion und die Abschlussprüfungen an den Fachmittelschulen des Kantons Luzern - Wiederholung
Aufnahme - Promotion
§ 20 Reglement über die Aufnahme, die Promotion und die Abschlussprüfungen an den Fachmittelschulen des Kantons Luzern · Wiederholung
1. Lernende dürfen nur einmal ein Schuljahr wiederholen.
2. Die Wiederholung des ersten Schuljahres ist in der Regel nicht möglich. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung.