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438 CH-LU

§ 20 Reglement über die Aufnahme, die Promotion und die Abschlussprüfungen an den Fachmittelschulen des Kantons Luzern - Wiederholung

Aufnahme - Promotion
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§ 20 Reglement über die Aufnahme, die Promotion und die Abschlussprüfungen an den Fachmittelschulen des Kantons Luzern · Wiederholung

1. Lernende dürfen nur einmal ein Schuljahr wiederholen.

2. Die Wiederholung des ersten Schuljahres ist in der Regel nicht möglich. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung.

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