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438 CH-LU

§ 17 Reglement über die Aufnahme, die Promotion und die Abschlussprüfungen an den Fachmittelschulen des Kantons Luzern - Zeugnis und Promotion

Aufnahme - Promotion
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§ 17 Reglement über die Aufnahme, die Promotion und die Abschlussprüfungen an den Fachmittelschulen des Kantons Luzern · Zeugnis und Promotion

1. Am Ende jedes Semesters entscheidet die Klassenkonferenz gestützt auf die Fachnoten über die Promotion der Lernenden in das nächste Semester.

2. Die Fachnoten der Semesterzeugnisse ergeben sich aus schriftlichen und mündlichen Arbeiten, die sich über das ganze Semester angemessen verteilen. Fachnoten werden in ganzen und in den dazwischenliegenden halben Noten ausgedrückt.

3. Pro Semester und Fach sind in der Regel mindestens drei Arbeiten durchzuführen. Davon sind mindestens zwei schriftliche oder praktische Arbeiten zu benoten. Bei Fächern mit einer oder zwei Wochenstunden genügen zwei Bewertungen.

4. Der Notendurchschnitt errechnet sich aus allen in der betreffenden Klasse gemäss Lehrplan unterrichteten Fächern und wird auf eine Dezimalstelle gerundet.

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