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438 CH-LU

§ 15 Reglement über die Aufnahme, die Promotion und die Abschlussprüfungen an den Fachmittelschulen des Kantons Luzern - Notenkonferenz

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§ 15 Reglement über die Aufnahme, die Promotion und die Abschlussprüfungen an den Fachmittelschulen des Kantons Luzern · Notenkonferenz

1. Die Notenkonferenz setzt sich aus der Schulleitung und den examinierenden Fachlehrpersonen einer Klasse zusammen. Die Schulleitung leitet die Konferenz.

2. Die Notenkonferenz entscheidet unter Würdigung der Gesamtleistungen über das Bestehen der Abschlüsse mit Fachmittelschulausweis und legt die Fachnoten der Fachmaturität fest.

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