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§ 14 Reglement über die Aufnahme, die Promotion und die Abschlussprüfungen an den Fachmittelschulen des Kantons Luzern - Expertinnen und Experten
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§ 14 Reglement über die Aufnahme, die Promotion und die Abschlussprüfungen an den Fachmittelschulen des Kantons Luzern · Expertinnen und Experten
1. Die Expertinnen und Experten begutachten an den Abschlussprüfungen die schriftlichen Arbeiten und überwachen den ordnungsgemässen Verlauf der mündlichen und der praktischen Prüfungen.
2. Sie können sich an den mündlichen und den praktischen Prüfungen beteiligen.
3. Sie setzen auf Antrag der Fachlehrpersonen die Prüfungsnoten fest.