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438 CH-LU

§ 12 Reglement über die Aufnahme, die Promotion und die Abschlussprüfungen an den Fachmittelschulen des Kantons Luzern - Klassenkonferenz

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§ 12 Reglement über die Aufnahme, die Promotion und die Abschlussprüfungen an den Fachmittelschulen des Kantons Luzern · Klassenkonferenz

1. Die Klassenkonferenz besteht aus allen Fachlehrpersonen einer Klasse und wird von der Klassenlehrperson geleitet.

2. Sie entscheidet über die Promotion der Lernenden.

3. In der Regel nimmt die Schulleitung mit beratender Stimme an den Sitzungen der Klassenkonferenz teil.

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