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438 CH-LU

§ 11 Reglement über die Aufnahme, die Promotion und die Abschlussprüfungen an den Fachmittelschulen des Kantons Luzern - Schulleitung

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§ 11 Reglement über die Aufnahme, die Promotion und die Abschlussprüfungen an den Fachmittelschulen des Kantons Luzern · Schulleitung

1. Die Schulleitung ist zuständig für die pädagogische, personelle, betriebliche und administrative Führung der Fachmittelschule sowie für die Schulentwicklung vor Ort. Sie kann Befugnisse und Aufgaben delegieren.

2. Die Schulleitung entscheidet nach den Vorgaben der zuständigen Dienststelle

a. * ...

b. * über die Aufnahme der Lernenden,

c. * über die Zulassung der Lernenden zu den Abschlussprüfungen und über die Dispensationsgesuche in einzelnen Fächern,

d. * über alle übrigen Fragen des Angebots, der Organisation und des Betriebs, soweit dieses Reglement keine anderen Zuständigkeiten vorsieht.

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