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438 CH-LU

§ 10 Reglement über die Aufnahme, die Promotion und die Abschlussprüfungen an den Fachmittelschulen des Kantons Luzern - Zuständige Dienststellen

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§ 10 Reglement über die Aufnahme, die Promotion und die Abschlussprüfungen an den Fachmittelschulen des Kantons Luzern · Zuständige Dienststellen

1. Die Dienststelle Gymnasialbildung organisiert und koordiniert die pädagogischen und fachlichen Belange der kantonalen Fachmittelschulen.

2. Sie trifft alle diesbezüglichen Entscheide im Fachmittelschulbereich, die nicht einer anderen Behörde oder Stelle zugeordnet sind. Sie kann ihre Befugnisse delegieren.

3. Sie hat namentlich folgende Aufgaben: Sie

a. * ist verantwortlich für die Vorbereitung, Durchführung und Überwachung der Aufnahme- und Abschlussprüfungen an Fachmittelschulen,

b. * bestimmt auf Antrag der Schulleitung die Prüfungsexpertinnen und -experten und

c. erlässt Weisungen über das Verfassen der selbständigen Abschlussarbeit und der Fachmaturitätsarbeit.

4. In personellen und betrieblichen Belangen ist für die Schulstandorte Baldegg und Sursee die Dienststelle Gymnasialbildung und für den Schulstandort Luzern die Dienststelle Berufs- und Weiterbildung zuständig.

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