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CH-LU
§ 89 Verordnung zum Gesetz über die Berufsbildung und die Weiterbildung - Inkrafttreten
Schlussbestimmungen
§ 89 Verordnung zum Gesetz über die Berufsbildung und die Weiterbildung · Inkrafttreten
1. Die Verordnung tritt am 1. August 2006 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.