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432 CH-LU

§ 89 Verordnung zum Gesetz über die Berufsbildung und die Weiterbildung - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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§ 89 Verordnung zum Gesetz über die Berufsbildung und die Weiterbildung · Inkrafttreten

1. Die Verordnung tritt am 1. August 2006 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.

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