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§ 71 Verordnung zum Gesetz über die Berufsbildung und die Weiterbildung - Angebot

Beratungsangebote - Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung
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§ 71 Verordnung zum Gesetz über die Berufsbildung und die Weiterbildung · Angebot

1. Zur Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung gehören die Beratungsstelle und das Bildungsinformationszentrum in Luzern.

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