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§ 52 Verordnung zum Gesetz über die Berufsbildung und die Weiterbildung - Kantonales Angebot

Höhere Berufsbildung - Höhere Fachschulen
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§ 52 Verordnung zum Gesetz über die Berufsbildung und die Weiterbildung · Kantonales Angebot

1. Das Angebot an höheren Fachschulen im Kanton Luzern wird vorwiegend von privaten Trägern geführt.

2. ...

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