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CH-LU
§ 52 Verordnung zum Gesetz über die Berufsbildung und die Weiterbildung - Kantonales Angebot
Höhere Berufsbildung - Höhere Fachschulen
§ 52 Verordnung zum Gesetz über die Berufsbildung und die Weiterbildung · Kantonales Angebot
1. Das Angebot an höheren Fachschulen im Kanton Luzern wird vorwiegend von privaten Trägern geführt.
2. ...