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432 CH-LU

§ 25 Verordnung zum Gesetz über die Berufsbildung und die Weiterbildung - Schulorte

Berufliche Grundbildung - Schulische Bildungsangebote - Berufsmaturitätsangebote und Fachmittelschulen
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§ 25 Verordnung zum Gesetz über die Berufsbildung und die Weiterbildung · Schulorte

1. Der Kanton Luzern führt Berufsmaturitätsangebote in Luzern, Emmen, Sursee, Willisau und Schüpfheim sowie Fachmittelschulen in Luzern, Baldegg und Sursee.

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