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430 BWG CH-LU

§ 9 Gesetz über die Berufsbildung und die Weiterbildung (BWG) - Allgemeine Weiterbildung

Gliederung der Berufsbildung und der Weiterbildung
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§ 9 BWG · Allgemeine Weiterbildung

1. Die allgemeine Weiterbildung im Sinn dieses Gesetzes umfasst mit Ausnahme der Weiterbildungsangebote der Hochschulen alle Angebote der Weiterbildung, welche nicht unter die berufsorientierte Weiterbildung nach Bundesrecht fallen.

2. Der Regierungsrat regelt das Nähere in einer Verordnung.

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