430
BWG
CH-LU
§ 7 Gesetz über die Berufsbildung und die Weiterbildung (BWG) - Übersicht über die Berufsbildung und die Weiterbildung
Gliederung der Berufsbildung und der Weiterbildung
§ 7 BWG · Übersicht über die Berufsbildung und die Weiterbildung
1. Die Berufsbildung und die Weiterbildung gliedern sich wie folgt
[Unterteilung der Berufsbildung auf die Sekundarstufe II, die Fachhochschulen und die berufsorientierte Weiterbildung]
2. Die Inhalte der Brückenangebote, der Berufslehren, der eidgenössischen Berufs- und der höheren Fachprüfungen, der höheren Fachschulen und der berufsorientierten Weiterbildung richten sich nach dem Bundesrecht.
3. Die Organisation und die Inhalte der Fachhochschulen sind in der Fachhochschulgesetzgebung geregelt.