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430 BWG CH-LU

§ 7 Gesetz über die Berufsbildung und die Weiterbildung (BWG) - Übersicht über die Berufsbildung und die Weiterbildung

Gliederung der Berufsbildung und der Weiterbildung
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§ 7 BWG · Übersicht über die Berufsbildung und die Weiterbildung

1. Die Berufsbildung und die Weiterbildung gliedern sich wie folgt

[Unterteilung der Berufsbildung auf die Sekundarstufe II, die Fachhochschulen und die berufsorientierte Weiterbildung]

2. Die Inhalte der Brückenangebote, der Berufslehren, der eidgenössischen Berufs- und der höheren Fachprüfungen, der höheren Fachschulen und der berufsorientierten Weiterbildung richten sich nach dem Bundesrecht.

3. Die Organisation und die Inhalte der Fachhochschulen sind in der Fachhochschulgesetzgebung geregelt.

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