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BWG
CH-LU
§ 6 Gesetz über die Berufsbildung und die Weiterbildung (BWG) - Ziele der Weiterbildung
Bildungsziele
§ 6 BWG · Ziele der Weiterbildung
1. Die berufsorientierte und die allgemeine Weiterbildung vermitteln, erneuern, vertiefen und erweitern Kenntnisse und Fähigkeiten, die im Sinn des lebenslangen Lernens zur Bewältigung der sich rasch wandelnden Anforderungen von Gesellschaft und Wirtschaft und zu deren Mitgestaltung notwendig sind.