Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
430 BWG CH-LU

§ 52 Gesetz über die Berufsbildung und die Weiterbildung (BWG) - Änderung von Erlassen

Schlussbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (54 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 52 BWG · Änderung von Erlassen

1. Folgende Erlasse werden gemäss Anhang geändert

a. Erziehungsgesetz vom 28. Oktober 1953,

b. Gesetz über die Volksschulbildung vom 22. März 1999,

c. Kantonales Landwirtschaftsgesetz vom 12. September 1995.

← § 51 BWG Gesetz über die Berufsbildung und die Weiterbildung (BWG) - Geltungsbereich § 53 BWG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →