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430 BWG CH-LU

§ 42 Gesetz über die Berufsbildung und die Weiterbildung (BWG) - Begriff

Private Anbieterinnen
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§ 42 BWG · Begriff

1. Private Anbieterinnen sind Bildungsinstitutionen im Bereich der Berufsbildung und der Weiterbildung mit einer privaten Trägerschaft.

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