430
BWG
CH-LU
§ 42 Gesetz über die Berufsbildung und die Weiterbildung (BWG) - Begriff
Private Anbieterinnen
§ 42 BWG · Begriff
1. Private Anbieterinnen sind Bildungsinstitutionen im Bereich der Berufsbildung und der Weiterbildung mit einer privaten Trägerschaft.