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430 BWG CH-LU

§ 37 Gesetz über die Berufsbildung und die Weiterbildung (BWG) - Bildungs- und Kulturdepartement

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§ 37 BWG · Bildungs- und Kulturdepartement

1. Das Bildungs- und Kulturdepartement

a. ist verantwortlich dafür, dass die Brückenangebote, die Berufsfachschulen, die Berufsmittelschulen, die Fachmittelschulen und die kantonalen höheren Fachschulen ihre Ziele erreichen,

b. ist verantwortlich für die Weiterentwicklung der Berufsbildung,

c. * ...

d. * legt die Rahmenbedingungen für das Bildungscontrolling fest und ordnet aufsichtsrechtliche Massnahmen an,

e. * ...

f. beantragt dem Regierungsrat geeignete Massnahmen bei Ungleichgewichten auf dem Lehrstellenmarkt,

g. * ...

h. berät den Regierungsrat in allen Fragen der beruflichen Aus- und Weiterbildung.

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