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BWG
CH-LU
§ 22 Gesetz über die Berufsbildung und die Weiterbildung (BWG) - Beurteilung
Lehrpersonen und Fachpersonen der schulischen Dienste
§ 22 BWG · Beurteilung
1. Die Lehrpersonen werden in ihren Tätigkeiten ganzheitlich beurteilt.
2. Sie wirken bei der Beurteilung mit.