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430 BWG CH-LU

§ 22 Gesetz über die Berufsbildung und die Weiterbildung (BWG) - Beurteilung

Lehrpersonen und Fachpersonen der schulischen Dienste
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§ 22 BWG · Beurteilung

1. Die Lehrpersonen werden in ihren Tätigkeiten ganzheitlich beurteilt.

2. Sie wirken bei der Beurteilung mit.

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