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430 BWG CH-LU

§ 18 Gesetz über die Berufsbildung und die Weiterbildung (BWG) - Nachholbildung

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§ 18 BWG · Nachholbildung

1. Für Erwachsene ohne Berufsbildungsabschluss werden Angebote bereitgestellt, die es ihnen ermöglichen, qualifizierende Abschlüsse nachzuholen.

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